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Bitte senden Sie mir Informationen zu folgenden Fragen zu Richtlinien und Verordnungen der EU und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu:
Ihre Frage wird an Herrn Florian Lange übermittelt.

Binnenmarkt

Der rechtliche Rahmen des Binnenmarktes wird durch die Richtlinien und Verordnungen der EU abgesteckt.

Richtlinien und Verordnungen der EU gehören zum sogenannten Sekundärrecht der Europäischen Union (vom Primärrecht abgeleitetes Recht) und bauen somit auf den Verträgen auf. Sie werden mit Hilfe unterschiedlicher Verfahren, die in einzelnen Vertragsartikeln festgelegt sind, erlassen.

Eine EU-Verordnung entspricht einem europäischen Gesetz. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen beteiligten EU-Mitgliedstaaten. So müssen Verordnungen nicht in nationales Recht umgesetzt werden und es sind keine Abänderungen in einzelnen Mitgliedsstaaten möglich.

Eine EU-Richtlinie muss nach ihrer Annahme in nationalstaatliche Vorschriften umgesetzt werden. Sie ist hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, es bleibt aber jedem Mitgliedstaat überlassen, in welcher Form und mit welchen Mitteln er sie umsetzt. In jeder Richtlinie findet sich eine Umsetzungsfrist. Die nationalstaatlichen Gerichte und der Europäische Gerichtshof müssen dafür sorgen, dass die Richtlinie als Gemeinschaftsrecht einheitlich ausgelegt wird.

Unmittelbare Anwendbarkeit von Richtlinien: Wird eine Richtlinie nicht umgesetzt, so sind einzelne Bestimmungen der Richtlinie unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar anwendbar, das heißt Behörden und Gerichte müssen sie als geltendes Recht beachten. Voraussetzungen der unmittelbaren Anwendbarkeit sind:die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist abgelaufen und die Richtlinie wurde nicht oder unzulänglich umgesetzt, die Bestimmungen der Richtlinie sind inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, die Bestimmungen verleihen dem Einzelnen gegenüber den Mitgliedstaaten Rechte.

Sowohl EG-Verordnungen als auch EU-Richtlinien haben grundsätzlich Vorrang vor nationalem Recht.

Wenn Sie Fragen zu Richtlinien und Verordnungen der EU und ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Florian Lange
0511 / 30031-374
florian.lange(at)nbank.de